Entsorgungshinweise
Gesetzlicher Hinweis zur Altgeräte-Entsorgung
Entsprechend der europäischen Gesetzgebung ist es verboten, elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Die elektrischen Geräte, das Ladegerät sowie die Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Bitte entsorgen Sie daher die Geräte über eine Rücknahmestelle für Elektronikschrott bei Ihrer Gemeinde. Nur so ist eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt.
Bitte beachten Sie auch die gesonderten Hinweise zum Batteriegesetz!
WEEE-Reg.-Nr. DE 93173668
Gesetzlicher Hinweis gemäß Batteriegesetz (BattG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Alternativ können Sie die von uns erworbenen Batterien und Akkus an uns zurücksenden. Die Verkäuferin erstattet dem Kunden auf jeden Fall das Briefporto für den Rückversand der Altbatterien.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Registrierungs Nr.: 21006193
Hinweis zur Entsorgung von Verpackungen
Bei elektronischen Geräten und Zubehör ist die Verpackung integraler Bestandteil des Produkts. Die Verpackung wird vom Hersteller speziell für jedes Gerät entwickelt und ist damit i.d.R. optimal für den Paketversand geeignet. Für den Fall, dass Sie Ihr Gerät während der Garantiezeit oder auch danach zum Service oder Kundendienst einreichen oder einschicken müssen, ist die Originalverpackung der sicherste Schutz vor Transportschäden. Denken Sie auch daran, dass Sie Ihr Gerät vielleicht später einmal veräußern wollen. Auch dann ist es von großem Vorteil, das Gerät mit Originalverpackung anbieten zu können.
Daher unsere Empfehlung: Bewahren Sie die Originalverpackung so lange auf, wie Sie Ihre Geräte in Besitz halten!
Sollten Sie die Verpackung dennoch entsorgen wollen, oder handelt es sich um eine von uns verwendete Umverpackung, so können Sie dies jederzeit und ohne Einschränkungen über Ihre regionalen Einrichtungen (Altpapier-Tonne, Wertstoffhof, Altpapiersammlung etc) tun.
Symbole wie der "Grüne Punkt" oder das Resy-Zeichen dienen für Sie als Verbraucher lediglich der Information. Der "Grüne Punkt" besagt, dass eine so gekennzeichnete Verpackung vom Dualen System Deutschland (DSD) bundesweit eingesammelt, sortiert und zur Verwertung weitergeleitet wird.
Das DSD bedient sich dazu lokaler Entsorger, die die Einsammlung im Auftrag durchführen. Das RESY-Symbol auf der Verpackung hat eine ähnliche Bedeutung wie der "Grüne Punkt", gilt jedoch speziell für Papier und Pappe.
RESY garantiert die Entsorgung und stoffliche Wiederverwertung aller mit dem RESY-Symbol gekennzeichneten Transport- und Umverpackungen. Die Finanzierung dieser Rücknahme- oder Recycling-Systeme erfolgt über Teilnahme- und Lizenzgebühren, die von Verpackungsherstellern, Geräteherstellern oder dem Handel an das Duale System Deutschland, die RESY Organisation für Wertstoffentsorgung GmbH oder ein anderes Rücknahmesystem entrichtet werden.
Mit der Zahlung des Entgelts an ein zugelassenes Rücknahmesystem werden die Vorgaben der Verpackungsverordnung für Transport- und Verkaufsverpackungen erfüllt.